Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag besteht seit 1991 und ist immer wieder in politischen Diskussionen in Frage gestellt worden. Er ist bei circa 5,5 Prozent und wurde eingeführt, um die Kosten für die Wiedervereinigung tragen zu können. Der Solidaritätszuschlag betrifft Einkommenssteuer, Abgeltungssteuer sowie Körperschaftssteuer. Somit sind auch die Zinserträge des Tagesgeldes vom Solidaritätszuschlag betroffen.






