Sparerfreibetrag
Genau genommen gibt es den Sparerfreibetrag seit diesem Jahr nicht mehr. Es handelte sich bis 2008 um den Betrag, bis zu welchem aus dem Kapitalvermögen die Einkünfte von den Steuern befreit waren. Seit 2009 gibt es den Sparer-Pauschbetrag. Bei Ledigen beträgt er 801 Euro, bei Verheirateten 1.602 Euro.






