Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag hat am 1.1. 2009 den Sparerfreibetrag abgelöst. Er errechnet sich aus der Abgeltungssteuer. Der Sparerpauschbetrag beträgt bei Ledigen 801 Euro, bei Verheirateten liegt er bei 1.602 Euro. Was darüber hinausgeht, muss versteuert werden und ist nicht befreit.






