Vorfälligkeitsentschädigung
Wird ein Darlehen frühzeitig zurückgezahlt, obwohl noch die laufende Zinsbindung besteht, so kann das Kreditinstitut eine Gebühr erheben. Diese Gebühr nennt man Vorfälligkeitsentschädigung. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht ist bei einem Darlehen nur selten vorhanden, außer beim Verkauf einer Immobilie, hier kann die Vorfälligkeitsentschädigung auch wegfallen.






