Zinsabschlagsteuer
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es die Zinsabschlagsteuer nicht mehr, sie wurde von der Abgeltungsteuer ersetzt. Vorher hatte man darunter eine Art Kapitalertragssteuer verstanden. Dabei betraf die Zinsabschlagsteuer die Zinserträge, die den Sparerfreibetrag überschritten. Für Zinseinkünfte lag die Zinsabschlagsteuer bei 30 Prozent. Auch das beliebte Tagesgeld ist von der Abgeltungssteuer betroffen.






